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Suppenkasper gibt es auch heute noch. Sie heißen nur anders. Der eigentliche Suppenkasper ist jedoch jemand, der nie wirklich gelebt hat.
„Der Kaspar, der war kerngesund, ein dicker Bub und kugelrund. Er hatte Backen rot und frisch. Die Suppe aß er hübsch bei Tisch. Doch einmal fing er an zu schrein: ‚Ich esse keine Suppe! Nein! Ich esse meine Suppe nicht! Nein, meine Suppe ess’ ich nicht!’“ So beginnt die Geschichte des Suppenkaspers in dem Buch „Der Struwwelpeter“ von Heinrich Hoffmann aus dem Jahr 1845. In der Geschichte geht es um den Jungen Kasper, der innerhalb von fünf Tagen stirbt, weil er sich weigert, seine Suppe zu essen. Heutzutage bezeichnet man ein solches Verhalten als Magersucht. Mit der Geschichte wurden jedoch die damaligen strengen Erziehungsmethoden kritisiert. Auch heute bezeichnen manche Menschen Kinder, die wenig essen oder beim Essen wählerisch sind, als Suppenkasper. Doch anders als früher erziehen Eltern ihre Kinder heute anders. Da wird dann zum Beispiel eine Gabel zur Baggerschaufel, die das Essen direkt in den Mund des Kindes transportiert. Und „Bagger, Bagger, Bagger – hier kommt der Rosenkohl“, klingt doch auch viel besser als: „Iss was, sonst endest du wie der Suppenkasper“.
Ein europäischer Pass hat viele Vorteile. Außer dem Wohnen und Arbeiten innerhalb der Europäischen Union macht er auch außerhalb der EU das Reisen unkomplizierter. Denn für viele Länder fällt dann die Visa-Pflicht weg. EU-Mitgliedsstaat Malta möchte damit jetzt Geld verdienen: Die Staatsangehörigkeit soll dort künftig für 650.000 Euro pro Ausweisdokument angeboten werden. Bereits im ersten Jahr soll das etwa 30 Millionen Euro einbringen.
Ministerpräsident Joseph Muscat will so die Einnahmen des Landes erhöhen. Der Wissenschaftler für Migrationspolitik Menderes Candan hält das fürethisch problematisch. Er sagt: „Während auf der einen Seite reiche Menschen die Staatsangehörigkeit einfach kaufen können, gibt es auf Malta eine Vielzahl an Flüchtlingen, die vergeblich versuchen, ins Land zu kommen.“
Dietrich Thränhardt, Professor und Experte für Migrationspolitik an der Uni Münster, erklärt, dass letztendlich alle EU-Länder den reichen Menschen die Einwanderung erleichtern. In Irland konnte man beispielsweise bis 2001 die Staatsbürgerschaft durch Investitionen im Land bekommen. Und in Portugal hilft einem der Kauf einer Immobilie bei der Einbürgerung.
Auch Deutschland unterscheidet sich nicht grundsätzlich von anderen EU-Ländern. Hier werden sehr gezielt gut ausgebildete Interessenten angeworben. Thränhardt sagt: „Wenn sie gleichzeitig verhindern, dass arme Leute, die sozusagen ökonomisch nutzlos sind, aus Drittländern nach Deutschland kommen, hat das natürlich einen ähnlichen Charakter.“
Glossar
künftig – bald; in Zukunft
Einwanderung, -en (f.) – die Tatsache, dass Menschen in ein Land kommen, um dort zu leben
jemanden bevorzugen – jemanden besser behandeln als jemand anderen
weg|fallen, etwas fällt weg – hier: nicht mehr nötig sein; nicht mehr existieren
Visum, Visa (n.) – ein Eintrag im Pass, den man braucht, um in einen Staat einzureisen
Dokument, -e (n.) – hier: die amtliche Urkunde
ein|bringen, etwas bringt etwas ein – hier: mit etwas lässt sich Geld verdienen
Einnahme, -n (f., meist im Plural) – hier: das Geld, das man für etwas (z. B. bei Verkauf oder Vermietung) bekommt
Migration, -en (f.) – hier: die Tatsache, dass Menschen in ein anderes Land gehen, um dort zu leben
etwas für etwas halten – denken, dass etwas so ist
ethisch – bezogen auf Moral; bezogen auf die Frage nach Gut und Böse
Flüchtling, -e (m.) – eine Person, die ihr Heimatland verlassen musste, z. B. weil sie verfolgt wird
Staatsbürgerschaft, -en (f.) – die Staatsangehörigkeit; die Nationalität
Investition, -en (f.) – das Geld, das man für etwas ausgibt, um so mehr Geld zu verdienen
Immobilie, -n (f.) – das Gebäude, das einem gehört; ein Grundstück als Besitz
Einbürgerung, -en (f.) – der Erhalt der Staatsangehörigkeit
jemanden an|werben – hier: jemanden dazu bringen, in ein Land zu kommen
Drittland, -länder (n.) – hier: das Land, das nicht zur EU gehört
Taifune verursachen große Schäden. Manche Wissenschaftler glauben, dass ihre Zerstörungskraft in Zukunft noch größer werden kann. Ein Grund dafür könnte der Klimawandel und die höhere Temperatur der Meere sein.
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Anfang November 2013 richtete der Taifun „Haiyan“ auf den Philippinen verheerende Zerstörungen an. Tausende Menschen starben, Hunderttausende verloren ihre Häuser. Meteorologen können vor Wirbelstürmen bisher nur wenige Tage im Voraus warnen. Das ist oft nicht genug Zeit, um betroffene Gebiete zu evakuieren.
Ein tropischer Wirbelsturm entsteht über dem Meer, wenn Wasser verdunstet, das mindestens 26 Grad Celsius warm ist. Der Wasserdampfkondensiert, die Luft wird wärmer und nimmt kühlere Luft mit nach oben. Durch die Erddrehung fängt auch der Luftstrom an, sich zu drehen. Wenn der Wirbelsturm auf eine Küste trifft, gibt er seine gesamte Energie über dem Land ab.
Weil es bisher nicht genug Daten über die Stürme gibt, sindsich die Wissenschaftler in vielen Punkten nicht einig. Manche glauben zum Beispiel, dass Taifune und andere Wirbelstürme in Zukunft noch stärker werden können. Denn die Temperatur der Meere ist durch den Klimawandel gestiegen. Der Meteorologe Sven Plöger erklärt, dass das Meer einem Wirbelsturm dadurch noch mehr Energie liefern kann.
Christian Herold, Meteorologe beim Deutschen Wetterdienst, sagt dagegen, dass man bisher nicht genau weiß, ob die höhere Wassertemperatur die Wirbelstürme wirklich stärker macht. Es könnte sogar sein, dass die höhere Temperatur der Meere die Entstehung von Taifunen hemmt, sagt Herold.
Glossar
Taifun, -e (m.) – der → Wirbelsturm, der in Ost- und Südostasien sowie im nordwestlichen Pazifik entsteht
Wissenschaftler, -/Wissenschaftlerin, -nen – der Forscher/die Forscherin
Klimawandel (m., nur Singular) – die Veränderung des Klimas
etwas an|richten – hier: etwas Schlimmes tun
verheerend – schrecklich; furchtbar
Meteorologe, -n/Meteorologin, -nen – der Wetterexperte/die Wetterexpertin
Wirbelsturm, -stürme (m.) – ein sehr starker Sturm, der vor allem in den Tropen entsteht (z. B. der Taifun, der Hurrikan)
im Voraus – vor einem Ereignis
betroffen – hier: so, dass etwas/jemand in Gefahr ist
evakuieren – dafür sorgen, dass Menschen einen Ort verlassen, dem eine Gefahr droht
tropisch – so, dass etwas aus den Tropen kommt
verdunsten – von einem flüssigen Zustand zu einem gasförmigen Zustand werden
Wasserdampf, -dämpfe (m.) – der Rauch, der aufsteigt, wenn Wasser → verdunstet
kondensieren – von einem gasförmigen Zustand zu einem flüssigen Zustand werden
Luftstrom, -ströme (m.) – die Bewegung der Luft
sich einig sein – die gleiche Meinung haben
Punkt, -e (m.) – hier: die Frage; der Aspekt
Wetterdienst, -e (m.) – die Einrichtung zur Erforschung und Vorhersage des Wetters
etwas/jemanden hemmen – hier: etwas/jemanden behindern; etwas/jemanden daran hindern, etwas zu tun
Der US-Geheimdienst soll nicht nur deutsche Bürger, sondern auch Bundeskanzlerin Merkel abgehört haben. Ein Vertrag von 1955 könnte diese Aktion eventuell legitimieren. Doch es ist umstritten, ob er noch gültig ist.
Audio:
Im Oktober 2013 wurde das deutsch-amerikanische Verhältnis durch neue Informationen im Abhörskandal belastet: Der US-amerikanische Geheimdienst soll nicht nur Telefonate und E-Mails vieler europäischer Bürger überwacht, sondern auch das Handy der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel abgehört haben. Die Empörung darüber ist groß. Doch nach Meinung des Historikers Josef Foschepoth könnte diese Aktion legal gewesen sein.
Denn um volle Souveränität zu bekommen, schloss die Bundesrepublik Deutschland 1955 den Deutschlandvertrag mit den USA, Großbritannien und Frankreich ab. Damit gab die Bundesregierung ihnen viele Sonderrechte. Foschepoth fand heraus, dass dazu auch geheimdienstliche Handlungen auf deutschem Gebiet gehörten. Er erklärt: „Diese Vereinbarungen sind bis heute gültig und bindend für jede Bundesregierung.“
Das würde bedeuten, dass sogar ein Abhören von Angela Merkel rechtlich erlaubt wäre. Nikolaos Gazeas, Völkerrechtler an der Universität Köln, widerspricht dem. Er glaubt, dass das Abkommen auch damals eine Überwachung der Bundesregierung nicht erlaubt hat. Außerdem hält er es für fraglich, ob dieser Vertrag tatsächlich auch heute noch gültig ist.
Um Ausspähversuche zwischen Verbündeten in Zukunft zu vermeiden, arbeiten die europäischen Staaten an so genannten „No-Spy-Abkommen“. Darin versprechen sie, sich gegenseitig nicht auszuspionieren. Ein solches Abkommen will Deutschland auch mit den USA abschließen.
Glossar
Spionage (f., nur Singular) – das geheime Herausfinden von Geheimnissen eines Staates
legal – vom Gesetz her erlaubt
Geheimdienst, -e (m.) – eine Organisation, die z. B. Informationen zum Schutz des Staates sammelt
jemanden ab|hören – hier: jemandem beim Telefonieren heimlich zuhören
etwas legitimieren – etwas erlauben; etwas für →legal erklären
etwas ist umstritten – etwas ist so, dass es verschiedene Meinungen dazu gibt
ein Verhältnis belasten – eine Beziehung (z. B. zwischen zwei Staaten) stören
jemanden überwachen – jemanden beobachten
Empörung (f., nur Singular) – die starke Wut; der starke Ärger über etwas
Souveränität, -en (f.) – die Unabhängigkeit
etwas ab|schließen – hier: etwas abmachen; etwas gültig machen
Vereinbarung, -en (f.) – der Vertrag
bindend – hier: so, dass man sich an etwas halten muss
Völkerrechtler, -/Völkerrechtlerin, -nen – der Wissenschaftler/ die Wissenschaftlerin, der/die sich im Völkerrecht gut auskennt
Abkommen, – (n.) – der Vertrag; die gemeinsame Absprache
Ausspähen (n., nur Singular) – das heimliche Überwachen; die →Spionage
Verbündete, -n (m./f.) – jemand, dem man vertraut
etwas vermeiden – dafür sorgen, dass etwas Schlechtes nicht passiert
jemanden aus|spionieren – jemanden heimlich →überwachen; die Geheimnisse von jemandem heimlich herausfinden
Fragen zum Text
1. Wieso könnte die Spionage der USA legal sein?
a) Zehn Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg wurde ein Vertrag abgeschlossen, der die Spionage in Deutschland erlaubt hat.
b) Seit dem Zweiten Weltkrieg haben die USA, Frankreich und Großbritannien durch ihren Sieg im Zweiten Weltkrieg das Recht, Deutschland auszuspionieren.
c) Angela Merkel hat den USA die Spionage schriftlich erlaubt.
2. Was ist kein Grund für Gazeas’ Meinung, dass trotz des Vertrags die Spionage der USA illegal war?
a) Der Vertrag ist nach so langer Zeit nicht mehr gültig.
b) Der Vertrag von damals erlaubt auch kein Ausspionieren der Bundesregierung.
c) Der Vertrag von damals erlaubt nur Frankreich die Spionage und nicht den USA.
3. Was besagt das „No-Spy-Abkommen“?
a) Das Ausspionieren wird legal gemacht.
b) Man versichert, dass man sich nicht ausspäht.
c) Man verbündet sich.
4. Ein „No-Spy-Abkommen“ … das gegenseitige Abhören verbieten.
a) wäre
b) würde
c) sei
5. Wenn der Vertrag von 1955 noch gültig …, … das Abhören von Angela Merkel legal.
a) wäre/wäre
b) würde/würde
c) könnte/könnte
Der Berliner Maler Jim Avignon malt oft 100 Bilder pro Woche. Seine Bilder sind sehr bunt und sehr groß, und er verkauft sie für wenig Geld. Das erfreut die Käufer aber bringt die Galeristen zum Verzweifeln.